Gefährliche Gegenstände
Gefahrgüter können eine Gefahr für das Flugzeug oder die Fluggäste an Bord des Flugzeuges darstellen.
Aus Sicherheitsgründen verbieten die internationalen Vorschriften die Beförderung von Gefahrgütern in Ihrem aufgegebenen Gepäck und Ihrem Handgepäck.
Achtung, zu diesen Gütern können auch alltägliche Gegenstände zählen, wie bestimmte Batterien, Reinigungsprodukte, u.a.
Diese Gegenstände dürfen sie NICHT mitnehmen
Die Beförderung folgender Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Ihrem Handgepäck ist gesetzlich untersagt (die Liste ist nicht erschöpfend):
- feuergefährliche Feststoffe – wie z.B. Streichhölzer.
- feuergefährliche Flüssigkeiten – wie z.B. Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Brennstoff, Farben, Reinigungsprodukte.
- Gase – wie feuergefährliche, Reiz-, toxische Gase, Verteidigungssprays, Campinggas.
- Oxidierende Stoffe und organische Peroxide – wie Bleichpulver, Peroxide.
- Toxische und ansteckende Stoffe – wie Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen.
- Ätzende Stoffe – wie Säuren, Quecksilber, nasse Batterien.
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände.
- Magnetische Materialien.
- Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, Munition.
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E-Zigaretten oder elektronische Rauchwaren und Ersatzbatterien dafür dürfen nur in Ihrem Handgepäck befördert werden (Verwendung oder Aufladen an Bord ist verboten).
Batterien
Batterien können gefährlich sein, wenn sie nicht korrekt befördert werden. Es gelten bestimmte Einschränkungen:
Lithiumbatterien, u.a. Lithium-Ionen-, Lithium-Polymer- oder Lithium-Metall-Batterien werden oft in persönlichen elektronischen Geräten, wie Laptops, Tablets, Handys, Kameras, medizinischen Gegenständen, usw. verwendet. Sie dürfen nur transportiert werden, wenn Sie korrekt im Gerät installiert sind.
Aus Sicherheitsgründen sinds Ersatz- oder lose Lithiumbatterien und mobile Ladegeräte (Powerbanks) weltweit im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen sie NUR unter bestimmten Umständen und unnerhalb von bestimmten Grenzen im Handgepäck transportiert werden.